Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

MdB Sebastian Edathy Willkommen auf meiner Homepage! Ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit als direkt gewählter Vertreter für den Wahlkreis Nienburg - Schaumburg im Deutschen Bundestag. Für die Region bin ich seit 1998 mit Einsatz und Leidenschaft vor Ort und in Berlin unterwegs, um für gute Bedingungen, sozial gerechte und wirtschaftlich vernünftige Politik zu streiten. Mehr erfahren Sie gleich hier!

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MdB Sebastian Edathy
Sebastian Edathy, MdB

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Publikationen

Auf der Höhe der Zeit
Auf der Höhe der Zeit
Sebastian Edathys Artikel über sozialdemokratische Innenpolitik erschienen in Matthias Platzeck, Peer Steinbrück, Frank-Walter Steinmeier (Hg.), Auf der Höhe der Zeit - Soziale Demokratie und Fortschritt im 21. Jahrhundert (ISBN: 978-3-86602-629-2)
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Schmierfinken
Politiker über Journalisten.
Sebastian Edathy über den Journalisten Frank Jansen von der Berliner Tageszeitung "Der Tagesspiegel".
(erschienen im Heyne-Verlag, Maybrit Illner (Hrsg.), Hajo Schumacher (Hrsg.) ISBN: 978-3-453-62037-7)
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Strategien der extremen Rechten
Hintergründe - Analysen - Antworten
Was sind die konkreten Strategien der Rechtsextremen und wie kann man ihnen begegnen?
(erschienen im VS-Verlag 2009. 667 S. Br. ISBN: 978-3-531-15911-9)
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Aus dem Gästebuch | Neueintrag

13.12.2011

Birgit Kramp

Sehr geehrter Herr Edathy, gibt es schon neue Informationen zur geplanten Stiftung gegen Rechtsextremismus? Freundliche Grüße, Birgit Kramp Bad Nenndorf ist bunt Bündnis...

08.10.2011

Uwe Siekmann

Hallo, Herr Edathy, hat mir gefallen, dass Sie der berliner SPD geraten haben, trotz "Hemmnis Autobahn" weiter mit den Grünen über eine Koalition zu verhandeln. Hoffentlich wirkt's und...
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meinVZ-Profil von Sebastian Edathy

08.02.2009
Der Tagesspiegel vom 8.Februar 2009

DIE BAHNAFFÄRE Jetzt sind Politik und Aufsichtsrat am Zug Die Datenschützer Die Regierungsparteien, die Gewerkschaften und die Arbeitgeber wollen Arbeitnehmer vor Bespitzelungen schützen - aber wie?

Von Heike Jahberg

Berlin - Selten war sich die Politik so einig. SPD, CDU und FDP fordern über die Parteigrenzen hinweg einen besseren Datenschutz für Arbeitnehmer. Denn die spektakulären Missbrauchsfälle häufen sich: Erst bespitzelte der Discounter Lidl seine Mitarbeiter per Video, dann kam die Spitzelaffäre bei der Telekom ans Licht, und nun hat auch die Deutsche Bahn ihren Datenskandal.

Der Staatskonzern hat seine Mitarbeiter nachweislich massenhaft und mehrfach überprüft. Von "Rasterfahndung" spricht Gerald Weiß, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag. Für den CDU-Politiker ist die Konsequenz klar: "Wir brauchen ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz", sagte er dem Tagesspiegel am Sonntag. "Ohne konkreten Verdacht darf man nicht zwei Drittel der Belegschaft filzen", empört sich Weißüber die Bahn.

Mit seiner Empörung steht der CDU-Politiker nicht allein da. Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler fordert klare Regelungen für den Datenschutz im Betrieb. Ganz neu ist das Thema nicht. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern werben bereits seit längerem für ein spezielles Gesetz, das den Datenschutz am Arbeitsplatz regelt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits umfangreiche Vorarbeiten für ein solches Projekt geleistet. Was lange währte, könnte im Zug der Datenaffäre bei der Bahn nun ganz schnell gehen. "Jetzt ist die Gelegenheit", sagte Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, dem Tagesspiegel am Sonntag. In der kommenden Woche finden Koalitionsgespräche zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes statt. Sozialdemokrat Edathy will den Arbeitnehmer- Datenschutz hier aufnehmen. Präventive Überprüfungen von Beschäftigten bei Korruptionsverdacht sollen verboten werden, geschädigte Mitarbeiter Schmerzensgeld verlangen dürfen - all das könnte man im neuen Bundesdatenschutzgesetz verankern, meint Edathy. Der Vorteil: Die Regelungen könnten noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Auch der DGB drängt auf schnelles Handeln. "Die beste Lösung wäre zweifellos ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock dieser Zeitung. "Sollte das aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr machbar sein, würden wir als schnellen Einstieg auch eine Ergänzung des bestehenden Bundesdatenschutzgesetzes akzeptieren." Die wichtigsten Punkte aus Sicht des DGB: Es soll ausdrücklich verboten werden, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz und in ihrem privaten Umfeld gezielt beobachtet und überwacht werden. Und auch eine Kontrolle der Mitarbeiter soll generell untersagt werden - egal, ob durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, durch computergesteuerte oder biometrische Systeme, durch Kollegen oder externe Detektive. Vergehen sollten mit empfindlichen Strafen belegt werden, fordert Sehrbrock. "Schmerzensgelder und Strafbewehrung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie eine Sanktionierung der Betriebe, die sich nicht an Recht und Gesetz halten." Auch die Arbeitgeber sind für Reformen. "Die geltenden Regelungen sind insbesondere für mittlere und kleine Unternehmen unüberschaubar", räumt Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), ein. Sein Vorschlag: Die auf viele Gesetze verstreuten Regelungen sollten im Bundesdatenschutzgesetz zusammengefasst werden. "Wir brauchen kein separates Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz", meint Göhner.

Das sehen viele anders - auch Arbeitspolitiker Gerald Weiß. Der CDU-Politiker warnt vor Schnellschüssen angesichts solcher "Hämmer" wie bei der Bahn. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", betont Weiß. Wichtig sei, dass in den Betrieben endlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herrsche. Sollte ein "eigenes, einfaches und verständliches Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz" in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu machen sein, müsse man das in der kommenden Legislaturperiode nachholen - das Thema sei dann aber ein "ganz wichtiger Planungsposten", mahnt Weiß. Zuständig für ein solches Gesetz wäre das Bundesarbeitsministerium. Doch das geht nicht davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz entwickelt, geschweige denn verabschiedet wird. Der Bereich sei auch jetzt nicht ungeregelt, betont ein Sprecher. "Allerdings gibt es Anzeichen, dass man mehr tun kann", räumt man im Ministerium ein.

Den Schwarzen Peter haben derzeit die Gerichte. "Mit den allgemeinen Begriffen des Bundesdatenschutzgesetzes müssen wir datenschutzrechtliche Probleme in den Unternehmen entscheiden", kritisiert Burghard Kreft vom Bundesarbeitsgericht. Derzeit gebe es "jede Menge Rechtsunsicherheit", beklagt der Richter. Er wünscht sich eine Präzisierung der Vorschriften. Das Problem: "Wer eine Präzisierung fordert, fordert einen politischen Dialog", weiß Kreft. Und das ist im Jahr der Bundestagswahl ein schwieriges Unterfangen - trotz guten Willens in allen Parteien. 

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