29.01.2009
Rheinischer Merkur vom 29. Januar 2009
"Verfassungsrechtlich segeln wir hart an der Kante"- Die Bundesregierung will künftig den Besuch von Terrorcamps
bestrafen. Doch gegen das Gesetzesvorhaben formiert sich Widerstand im Bundesrat.
Von Markus Fels
Sie sind längst hier und die Sicherheitsorgane haben sie im Visier. Dschihadisten, die sich in Terrorcamps an Maschinengewehren, Granatwerfern und Sprengstoffen haben ausbilden lassen, um in Deutschland Anschläge zu begehen. "Dieser Personenkreis ist konkret gefährlich, lebt bereits unter uns", sagt Joachim Stünker, "aber wir können ihn mit den gängigen strafrechtlichen Mitteln nicht greifen." Das will der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ändern. Mit einem Gesetz, auf das sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Innenminister Wolfgang Schäuble und die Rechts- und Innenpolitiker der Großen Koalition verständigt haben.
Vor zwei Wochen einigte sich das Kabinett auf einen Gesetzesentwurf, mit dem die Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten unter Strafe gestellt werden soll. Wer Kontakt zu einer terroristischen Vereinigung aufnimmt oder sich in einem Terrorlager ausbilden lässt, dem soll künftig Haft drohen. Voraussetzung für die Strafbarkeit solcher Vorbereitungshandlungen ist jedoch immer, dass der Täter mit dem Vorsatz handelt, einen Anschlag zu begehen.
Zähes Ringen
Der erzielte Konsens zwischen den zuständigen Ressorts und Bundestagsausschüssen ist Ergebnis eines langwierigen Ringens. Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Ergänzungen im Staatsschutzstrafrecht zu prüfen. Doch kurz vor dem Ziel droht Widerstand aus den Ländern. Grüne und FDP haben Bedenken geäußert. Es wird damit gerechnet, dass sich das schwarzgrün regierte Hamburg bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten wird. Gleiches könnte für die von schwarz-gelben Koalitionen regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern gelten. Sollten sich die Kritiker in allen sieben Ländern durchsetzen, in denen FDP oder Grüne an der Regierung beteiligt sind, wären sie in der Lage, die Novelle im Bundesrat zu blockieren. Die FDP befürchtet, dass die neuen Paragrafen den Weg zu einem Gesinnungsstrafrecht ebnen.
"Es gibt noch keine Straftat, die verübt worden ist, sondern nur eine vermutete Absicht", begründet der Generalsekretär der FDP-NRW, Christian Lindner, den Widerstand seiner Partei. Und die konkrete Absicht eines Verdächtigen, der sich im Umfeld eines Terrorcamps im pakistanischafghanischen Grenzland aufhalte, sei in der Praxis eben schwer feststellbar. Das Gesetz wäre "reine Beschäftigungstherapie für die Nachrichtendienste", prognostiziert Lindner. "Sie müssten dann ermitteln, wer Abenteuerurlauber, Verwirrter oder Terrorverdächtiger ist." Ohne Vorsatz keine Strafe Solche Unscharfen sieht die Große Koalition freilich nicht. "Es gehört eindeutig nicht zu den Bürgerrechten, sich im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet an Waffen und Sprengstoffen ausbilden zu lassen", ätzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy in Richtung Liberale. Wie die Union seien Innnenpolitdker der Sozialdemokraten mehrheitlich der Auffassung gewesen, "dass bereits der Aufenthalt in einem Terrorcamp an sich strafbar sein sollt". Der zusätzlich nötige Nachweis eines Anschlagsvorsatzes schließt aus, dass sich beispielsweise investigative Journalisten strafbar machen, wenn sie Terrorcamps besuchen. Mehr noch: Auch der Vorwurf, es handle sich um Gesinnungstrafrecht, läuft nach Ansicht von Stünker ins Leere. "Wir wollen niemanden wegen seiner blühenden Phantasie bestrafen", sagt der SPD-Rechtspolitiker.
Deshalb müsse ein Vorsatz zu einer Gewalttat vorhanden sein. Dennoch betritt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesvorhaben, das in den nächsten Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten werden soll, juristisches Neuland Grundidee des deutschen Strafrechts ist, bereits begangene Taten zu ahnden. Für Prävention ist eigentlich die Polizei zuständig. Durch Gesetzesvorhaben, die auf Vorstufen abzielen, wandert immer mehr Gefahrenabwehr ins Strafrecht. "Uns ist klar, dass wir verfassungsrechtlich hart an der Kante segeln", räumt Jürgen Gehb ein. Der rechtspolitische Sprecher der Union ist denn auch wenig überrascht angesichts der Kritik aus Kreisen der Opposition oder von Anwaltsverbänden, und er rechnet mit noch mehr Widerstand.
Hohe Hürde
"Es würde mich sehr wundern, wenn dieses umstrittene Gesetz klaglos hingenommen wird und nicht vor dem Bundesverfassungsgericht landet." Aber dies müsse die Regierung aushalten, demonstriert Gehb Gelassenheit, sonst "können wir die Gesetzgebung gleich ganz einstellen". Und eine Hürde hat die Novelle immerhin schon genommen, meint der Christdemokrat: "Wenn das Gesetz evident verfassungswidrig wäre und daher selbst vom Hausmeister des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben würde, hätten wir es gar nicht gemacht."