20.04.2009
Meldung von AP vom 20. April 2009
SPD-Experte hält Waffen-Amnestie für wirkungslos- Polizei-Gewerkschaft für straffreie Rückgabe - Privatdetektiv hat kein Anrecht auf Waffenschein
Köln (AP) Vor den Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Waffenrecht hat sich der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, skeptisch zum Vorschlag einer straffreien Rückgabe illegaler Pistolen und Gewehre geäußert. «Es spricht nichts gegen die Idee», sagte der SPD-Politiker dem «Kölner Stadt-Anzeiger». «Aber ich bezweifle, dass man damit viel Resonanz erzeugen wird. Ich gehe davon aus, dass die Besitzer illegaler Waffen diese Waffen gern behalten.» Das Waffenrecht sei zudem nicht der Kern des Problems bei Amokläufen Jugendlicher, wird Edathy zitiert. Viel wichtiger sei, dass im Familienkreis, im Verein oder in der Schule frühzeitig wahrgenommen werde, wenn Jugendliche sich isolierten. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, bewertete die Idee aus Baden-Württemberg dagegen als erfolgversprechend. «Das bringt was», sagte er demselben Blatt. Der Gewerkschaftsvorsitzende schätzt die Zahl legaler Waffen auf sieben bis zehn Millionen und die der illegalen auf bis zu 20 Millionen. «Das ist eine gigantische Menge. Es wäre gut, wenn man hier mal aufräumt», sagte Freiberg dem Blatt zufolge. Unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden und des Vierfachmordes von Eislingen wollen Politiker aus Baden-Württemberg eine Amnestie für Besitzer illegaler Waffen erwirken. Über den Vorschlag soll am (morgigen) Dienstag in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Waffenrecht beraten werden, wie das Stuttgarter Innenministerium am Wochenende erklärt hatte. Das Bundesinnenministerium sprach von einem «prüfenswerten Vorschlag». Der Vorschlag war bereits in einem Gespräch zwischen dem Bundesinnenministerium und den Innenstaatssekretären der Länder am 31. März vorgelegt worden. Nun soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Vorschlag weiterverfolgen und bis Mitte Mai Ergebnisse vorlegen.
Privatdetektiv braucht laut Urteil keine Waffe
Ein Privatdetektiv hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart kein Anrecht auf einen Waffenschein. Der Detektiv sei nicht wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet, entschieden die Richter in einem am Montag in Stuttgart veröffentlichten Urteil. Das Gericht gab damit der Stadt Stuttgart Recht, die einen Waffenschein nun nicht mehr verlängerte. Der Mann hatte ihn seit 1976. Er machte geltend, dass er besonders gefährdet sei. Schließlich bearbeite er «gefahrgeneigte Aufträge» und könne entsprechenden Aggressionen ausgesetzt sein. Er sei bereits einmal mit einem Baseballschläger angegriffen worden. Dagegen urteilte das Gericht, die Tätigkeit des Privatdetektivs setze grundsätzlich nicht das Führen einer Schusswaffe voraus. Dies gelte erst recht, zumal im Laufe der Verschärfung des Waffenrechts in den vergangenen Jahren auch an die konkrete Darlegung eines persönlichen aktuellen Bedürfnisses immer höhere Anforderungen gestellt würden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt werden.