01.01.2009
Meldung von ddp vom 1. Januar 2009
Ratlos gegen Rechtsextremisten - Auch für 2009 zeichnet sich kein
Konzept für einen neuen Anlauf zum Verbot der NPD ab
--Von ddp-Korrespondent Friedrich Kuhn--
Berlin/Köln (ddp). Auch für 2009 zeichnet sich noch kein Konzept der Politiker für einen neuen Anlauf zum Verbot der rechtsextremen "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) ab. "Es herrscht nach wie vor Ratlosigkeit, wie vorgegangen werden könnte," war am Mittwoch aus parlamentarischen Kreisen in Berlin zu hören. Nach dem mutmaßlich von einem Rechtsextremisten verübten Messerattentat auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl mehren sich aber die Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren.
Das erste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war im März 2003 gescheitert und endete in einem politischen Debakel. Grund waren damals Bedenken des Gerichts wegen des Einsatzes von V-Leuten (Verbindungsmännern) der Verfassungsschützer in der NPD-Führungsebene.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte in einem ddp-Gespräch, seit dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens stecke der Staat in einem "echten Dilemma". Auf der einen Seite sei er gerade wegen der Gefährlichkeit der NPD dringend auf Informationen aus dem Innenleben der NPD angewiesen. "Dafür brauchen wir V-Leute", unterstrich Bosbach. Andererseits verlange das Verfassungsgericht, dass vor einem neuen Verbotsantrag alle V-Leute abgeschaltet werden.
Würde sich ein Verbotsverfahren nur zwei bis drei Monate hinziehen, wäre das Risiko vertretbar, erläuterte Bosbach. Aber bei einem zu erwartenden Verfahren von zwei bis drei Jahren würde der Staat bei einem Verzicht auf V-Leute ein erhebliches Risiko eingehen. Außerdem gelte: Selbst wenn ein erneuter Antrag Erfolg hätte, würde das nichts daran ändern, dass das rechtsextremistische Gedankengut weiter in den Köpfen der NPD-Anhänger vorhanden wäre.
Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) steht dem Anlauf für ein NPD-Verbot skeptisch gegenüber. "Ich glaube nicht, dass dies ein nachhaltiger Beitrag zur Lösung der Probleme ist, sondern dass es allenfalls der Beruhigung des eigenen Gewissens dient", sagte Lammert der "Neuen Osnabrücker Zeitung". In jedem Fall "hätte ein Verbot eher symbolische als praktische Bedeutung".
Rechtsexperten wiesen in Karlsruhe darauf hin, dass die Einstellung des Verbotsverfahrens vor fünf Jahren "keine Vorentscheidung über neue Verbotsanträge dargestellt hat". 2003 sei keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD getroffen worden. Das Gericht habe damals aus dem bekanntgewordenen Umstand, dass offensichtlich die V-Leute Einfluss auf die Willensbildung und das Erscheinungsbild der NPD genommen hatten, ein rechtsstaatliches Verfahren als nicht möglich angesehen. Der Verbotsantrag des Bundesrates, des Bundestages und der Bundesregierung hatte sich zum Teil auf Äußerungen der V-Leute gestützt.
Die nach dem Anschlag auf Mannichl spontan wieder aufgeflammten Diskussionen der Politiker über ein NPD-Verbot haben nach Ansicht von Parlamentariern die allgemeine Ratlosigkeit über ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Rechtsextremismus in der Bundesrepublik offenbart. So warb der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), beispielsweise für einen "Demokratiegipfel" gegen die Rechtsextremisten.
Volker Beck von den Grünen verlangte eine "nachhaltige Strategie" gegen die NPD. Die Ministerpräsidenten der Länder konnten sich bisher nicht auf ein abgestimmtes neues Vorgehen gegen die NPD einigen, die das "Rückgrat" der Neonazi-Szene ist. Der Verbotsdruck auf die NPD soll jedoch aufrechterhalten werden, lautete der "kleinste gemeinsame Nenner" der Ministerpräsidenten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schließt einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren nicht aus. Es müsse aber erfolgversprechend sein. Es wäre das "Schlimmste", wenn auch ein zweites Verfahren scheitern würde.
Der Kölner Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hatte schon Anfang 2008 klar gemacht, dass auf die V-Leute in der NPD nicht verzichtet werden kann. Er habe "große Zweifel" daran, ob ein NPD-Verbot durchsetzbar wäre, wenn es keine Informationen durch V-Leute gebe. "Zwar kann man mit offenem Material belegen, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Nicht ganz so leicht ist es aber zu beweisen, dass sie dabei aggressiv-kämpferisch agiert. Nur dann wäre ein Verbot möglich", hatte Fromm ausgeführt.