12.08.2010
Verbot der Gegen-Demo in Bad Nenndorf nicht akzeptabel
Der Schaumburger SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy erklärt:
"Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom (heutigen) Donnerstag, wonach am 14. August zwar Neonazis in Bad Nenndorf für ihre geschichtsverzerrenden Ansichten und die Relativierung der NS-Verbrechen demonstrieren dürfen, eine demokratische Gegen-Demonstration aber nicht stattfinden kann, ist ein Unding und darf keinen Bestand haben.
In zwölf Jahren Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, in denen ich lange Zeit für das Thema Rechtsextremismus zuständig war bzw. von 2005 bis 2009 als Vorsitzender des Innenausschusses wirkte, ist mir kein vergleichbarer Fall bekannt geworden.
Es wäre für die Demokratie ein Super-Gau, wenn tatsächlich die Demokratie-Feinde in Bad Nenndorf erscheinen dürften, demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürgern aber eine Gegen-Veranstaltung verboten bliebe.
Der Rechtsstaat ist nicht wertneutral. Wenn Neonazis von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen dürfen, muss dies auch für jene gelten, die zeitgleich und im selben Ort öffentlich deutlich machen wollen, dass sie für die Demokratie in Deutschland einstehen.
Würde das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover auch in weiteren Instanzen Bestand haben, wäre damit eine unvertretbare Entmutigung von Menschen verbunden, die Rechtsextremismus nicht als Normalität betrachten. Wir brauchen gegen Rechtsextremismus aber nicht weniger, sondern mehr Engagement!"