Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

MdB Sebastian Edathy Die Wähler im Wahlkreis Nienburg-Schaumburg haben entschieden: Auch in der neuen Legislaturperiode werde ich ihr Vertreter in Berlin sein. Der klare Gewinn des Direktmandats (das drittbeste SPD-Erststimmen-Ergebnis im 30 Wahlkreise aufweisenden Niedersachsen) ist mir ein zusätzlicher Ansporn, in den kommenden vier Jahren weiter mit Volldampf für die Region zu arbeiten und im Bundestag für eine sozial gerechte und wirtschaftlich vernünftige Politik zu streiten. Herzlich Dank sagen möchte ich allen, die mich auf dem Weg zur Wiederwahl unterstützt haben.

Mit besten Grüßen Ihr
MdB Sebastian Edathy
Sebastian Edathy, MdB

Videos

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Publikationen

Auf der Höhe der Zeit
Auf der Höhe der Zeit
Sebastian Edathys Artikel über sozialdemokratische Innenpolitik erschienen in Matthias Platzeck, Peer Steinbrück, Frank-Walter Steinmeier (Hg.), Auf der Höhe der Zeit - Soziale Demokratie und Fortschritt im 21. Jahrhundert (ISBN: 978-3-86602-629-2)
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Schmierfinken
Politiker über Journalisten.
Sebastian Edathy über den Journalisten Frank Jansen von der Berliner Tageszeitung "Der Tagesspiegel".
(erschienen im Heyne-Verlag, Maybrit Illner (Hrsg.), Hajo Schumacher (Hrsg.) ISBN: 978-3-453-62037-7)
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Strategien der extremen Rechten
Hintergründe - Analysen - Antworten
Was sind die konkreten Strategien der Rechtsextremen und wie kann man ihnen begegnen?
(erschienen im VS-Verlag 2009. 667 S. Br. ISBN: 978-3-531-15911-9)
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Aus dem Gästebuch | Neueintrag

01.07.2010

Diana Michalski

Sehr geehrter Herr Edathy, vor genau 5 Jahren haben Sie mein Leben sehr positiv beeinflusst, indem Sie mir die Chance gegeben haben, an dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm 2005/2006...

31.05.2010

Jessica B.

Sehr geehrter Herr Edathy, ich bin der Meinung, dass Sie sich in Bezug auf Herrn Köhler ein wenig zurückhalten sollen! Wer eine Gesine Schwan zur Präsidentin machen wollte, sollte...
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Gästebuch von Sebastian Edathy



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- 275 Einträge -


26.02.2008
Carsten Breuer | Carsten punkt Breuer at gmx punkt de

Sehr geehrter Herr Edathy,


bzgl. Ihrer Äußerung zur Zustimmung zur Online-Durchsuchungen von Computern möchte ich folgendes anmerken:

Jeder ehrlicher Bürger ist an einer effektiven Verbrechensbekämpfung interessiert und natürlich kann es dabei Abwägungskonflikte geben. Darf aber ein Staat eigentlich alles tun was machbar ist oder muss er sein eigenes Handeln nicht gewissen moralischen Regeln unterwerfen? Muss nicht gerade der Staat sich "anständig" verhalten?

Mit der Einführung des 202c des Strafgesetzbuches und der Onlineüberwachung (Staatshacking) verlässt der Staat meines Erachtens den Bereich anständigen Handelns. Dem Bürger werden Sonnenbrillen aufgesetzt, damit der Staat während dessen in fremde Computer einbrechen kann. Die Skandale der letzten Zeit haben uns vor Augen geführt, dass es erhebliche Defizite innerhalb der Behörden gibt (Verfassungsschutz in kriminelle Machenschaften verstrickt. Polizeiübergriffe etc.). Die Bedenken der Bürger werden leider nicht (mehr)
ernst genommen, das Vertrauen ist beschädigt.

Dies alles ließe sich nur mit integerem Handeln, Transparenz und z. B. Bürger-Audits wieder
ins Lot bringen. Haben Sie daran schon gedacht?
-
Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrter Herr Breuer,
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 zur sogenannten Online-Durchsuchung entspricht 1:1 meinen Erwartungen. Ich war vor gut einem dreiviertel Jahr übrigens der erste Bundespolitiker, der zu einem Abwarten des jetzt gefällten Urteils über ein (nunmehr verworfenes) Gesetz aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen vor der Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen im Bund geraten hatte. Diese Position wurde von der SPD-Bundestagsfraktion anschliessend übernommen, und wir haben diese Haltung erfolgreich gegen die ablehnende Haltung des Bundesinnenministers durchgesetzt.
Der heimliche Zugriff auf Rechnerinhalte darf nur dann erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat gegen das Leben bzw. die Grundlagen des Staates besteht. Zudem ist ein Richtervorbehalt erforderlich. Und: Die Privatheit muss geschützt werden, entsprechend gewonnene Daten sind zu löschen und  dürfen nicht verwendet werden.
Das war auch immer meine Ansicht!
In vielen Online-Foren lese ich hingegen ziemlichen Unsinn, nach dem Motto: Meine Festplatte ist ein rechtsfreier Raum.
Das ist Unfug. Fortschritt in der Technik ermöglicht potenziell mehr Freiheit für jedes Mitglied unserer Gesellschaft, ermöglicht aber eben auch Missbrauch durch Kriminelle.
Worauf es ankommt, ist die Wahrung einer vernünftigen, rechtsstaatlichen Balance zwischen Sicherheitsbelangen und Freiheits-/Bürgerrechten.
Das höchste deutsche Gericht hat diese Grenze begrüßenswert klar gezogen. Der Deutsche Bundestag wird sich bei der Rechtssetzung daran orientieren.
"Der Bürger" wird nicht in den Fokus einer Online-Durchsuchung geraten, Terrorverdächtige hingegen sehr wohl - und das mit Recht und mit Grund.
An der Orientierung unserer Sicherheitsbehörden, z.B. Polizei und Verfassungsschutz, am geltenden Rechtsrahmen habe ich keine Zweifel. Anderes ist eine strafbare Ausnahme. Wer davon ausgeht, dass kriminelles Verhalten des Verfassungsschutzes oder strafbares Agieren der Polizei an der Tagesordnung wären (was Quatsch ist), müsste am Ende für Anarchie (also für die Abschaffung aller Gesetze) plädieren und nicht alein für die Ablehnung neuer Gesetze - die das Verhalten der Sicherheitsbehörden ja gerade an eine klare, eng umrissene Grundlage binden.
Ich bin aber froh, dass wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Anarchie leben!
Unter den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist die Online-Durchsuchung nicht Mittel der Wahl, sondern ultima ratio - in konkreten Verdachtsfällen bezüglich schwerster Straftaten und unter erheblichen Restriktionen. Ich finde das vertretbar - mehr noch, ich finde das richtig!

21.02.2008
Wolfgang Müller | w punkt mueller at teleos-web punkt de

Als Gast durfte ich mit dem Kreissportbund Schaumburg Einblicke in die Strukturen unserer Demokratie (Bundestag) live miterleben.
Es ist beruhigend festzustellen, dass unser Land eine sehr gute Demokratie besitzt und ich Dank Ihrer "Hilfe" diesen Eindruck vor Augen geführt bekommen habe.
Ihnen und allen Kollegen der demokratischen Parteien wünsche ich ein glückliches Händchen bei der Gestaltung unserer Zukunft.
Danke für Ihr Arrangement.
Wolfgang Müller

19.02.2008
M. Markowski | ska-alemania at hotmail punkt com

Guten Tag Herr Edathy!
Wir sind eine Schulgruppe, die sich mit dem NPD-Verbotsverfahren auseinandersetzt. Wie stehen sie dazu, dass die NPD immernoch nicht verboten wurde und weiterhin Lügen verbreitet?
Ihre Meinung würde uns sehr helfen!
Gruss M. Markowski
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrte/r Frau/Herr Markowski,
Sie finden von mir ausführliche Stellungnahmen zur NPD auf dieser Homepage im Bereich "Pressespiegel".
Wenn Sie ergänzende Fragen haben, senden Sie mir bitte eine Email: sebastian.edathy@bundestag.de

03.01.2008
Chris Funck | chris at mennox punkt de

Sehr geehrter Herr Edathy,
in unserer BOS-Klasse machen wir ein Projekt über Menschenrechte. Unsere Kleingruppe hat sich für das Thema "Legale Einschränkung der Menschenrechte in Deutschland" entschieden und da Sie sich offensichtlich auch sehr für die Menschenrechte einsetzen würde ich mich über einige hilfreiche Tipps freuen. (Wir haben vom 18.- 25.01.2008 unsere Projektwoche und haben schon seit längerer Zeit begonnen hier und da dafür zu recherchieren, soweit das nebenbei geht, denn wir haben viel Stoff zu lernen und auch zum grossen Teil noch zu arbeiten nebenbei, bzw. in meinem Fall habe ich meine Familie zu betreuen, arbeite einige Stunden in meinem jetzigen Beruf als Masseurin und Lymphdrainagetherapeutin (da kann man leider nicht mehr von satt werden) und mache halt schulisch die Fachhochschulreife nach. Deswegen wäre ich für jede Hilfe dankbar. (Übrigens ich bin die Tochter von Ellen; ihr habt Euch ja im Herbst gesehen)

Herzliche Grüße
Chris (tel Siepmann) Funck
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Ich bin gerne behilflich. Dies ist allerdings ein Gästebuch. Bitte schreiben Sie mir Ihr Anliegen: Entweder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) oder per Email (sebastian.edathy@bundestag.de).

29.12.2007
B. Schmidt | schmidt punkt b at t-online punkt de

Die Nienburger Tageszeitung "Die Harke" fragte gestern (28.12.) im Namen von Sebastian Edathy: Läuft die Wahl in Pakistan unter fairen Bedingungen ab?

War Ihnen diese Veröffentlichung peinlich, schließlich erschien der Artikel zu Ihrer anstehenden Reise, dessen Informationen sich auf aus Ihrer Pressearbeit speiste, in der gleichen Ausgabe, in der über das Attentat auf Benanzir Bhutto berichtet wurde.
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Wann Pressemitteilungen von mir in den Medien aufgegriffen werden, liegt nicht in meiner Macht. Die Veröffentlichung am 28.12.2007 in der Tageszeitung "Die Harke" ist mir aber gleichwohl nicht "peinlich". Warum auch? Meine Mitteilung, dass ich als Wahlbeobachter im Januar 2008 nach Pakistan reisen wollte, datiert vom 21.12.2007. Das schreckliche Attentat auf Frau Bhutto fand am 27.12.2007 statt. Die Entscheidung, dass die Wahlen vom 08.01.2008 auf den 18.02.2008 verschoben wurden, hat die pakistanische Wahlkommission am 03.01.2008 gefällt. Sowohl für das Stattfinden der Wahlen am 08.01.2008 als auch für die nun erfolgte Verlegung des Wahltermins gab/gibt es gute Gründe. Die entscheidende Frage bleibt die nach der Transparenz und der Fairneß des Wahlprozesses. Ich werde im Februar 2008 nach Pakistan reisen, um mir als Bundestagsabgeordneter einen Eindruck davon zu verschaffen, ob beides gewährleistet ist. Würden die Wahlen am 08.01.2008 stattfinden, hätte ich ebenso gehandelt.

18.12.2007
Uwe Lancier | lancier at gmx punkt de

Sehr geehrter Herr Edathy,

unter dem Link www.heise.de/newsticker/meldung/100657 wird Ihre Ankündigung in der B.Z. am Sonntag für "eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe" angeführt.
Dabei wird von Hr. Wilkens der Schluss gezogen: "Mit einem klaren "Nein" aus Karlsruhe zu verdeckten Online-Durchsuchungen rechnet Edathy folglich nicht." Eine Einschätzung, die sich mir auch sofort aufdrängte.

Wie kommt es, dass ein SPD-Politiker noch vor einem Urteilsspruch eine solche Aussage macht?

Sollte das Urteil in Karlsruhe anders ausfallen dann demonstriert dies, dass Ihre Interpretation des Grundgesetzes fragwürdig ist und Sie damit im Innenausschuss eine Fehlbesetzung sind. In jedem Fall haben Sie damit jedoch - völlig unnötig - für die SPD in der Öffentlichkeit eine Position bezogen, die für viele Anhänger und Mitglieder nicht tragbar ist.

Ich bewerte meine Freiheit höher als die derzeit stattfindende Beschneidung im Namen einer fragwürdigen Sicherheit. Ich bitte Sie daher sich nicht weiter zum Wasserträger einer Politik zu machen, die dem Überwachungswahnsinn verfällt. Ich darf erinnern: "Brüder, zur Sonne, zur Freiheit..." - von Überwachung war bei den Sozialdemokraten nie die Rede.

Mit sozialistischen Grüßen
Uwe Lancier
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Kommentar von MdB Sebastian Edathy:
Sehr geehrter Herr Lancier,
1) Verbrechensbekämpfung und -verhinderung sind Teil der Rechtsstaatlichkeit. Ich habe zum Thema Online-Durchsuchung eine differenzierte Meinung. Es kann m.E. eines von zahlreichen Mitteln zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität sein. Da es sich aber um ein ausgesprochen bürgerrechtssensibles Instrument handelt, ist in einem besonderen Maße neben der Frage der technischen Machbarkeit auch die Frage der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit dieses Mittels zu klären. Sie finden auf meiner Homepage (insbesondere im Medienspiegel) bezüglich meiner Auffassung nähere Informationen. Es kann in Einzelfällen nach meinem Dafürhalten sehr wohl eine Situation gegeben sein, in der das verdeckte Auslesen eines Datenträgers eine sinnvolle Maßnahme zur Verhinderung eines schweren Verbrechens darstellt.

2) Zu einem Rechtsstaat gehört zwingend die Gewaltenteilung. Was und wie das Bundesverfassungsgericht bezüglich der derzeit verhandelten Online-Durchsuchungs-Befugnisse im Land Nordrhein-Westfalen urteilen wird, weiss ich selbstverständlich nicht. Eben deshalb halte ich es für geboten, dieses Urteil vor einer gesetzgeberischen Entscheidung auf Bundesebene abzuwarten. Dafür habe ich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion in den letzten Monaten geworben, und wir haben uns mit dieser richtigen Position durchgesetzt. Der Erörterungstermin, der vor einigen Wochen in Karlsruhe stattgefunden hat, legt die Vermutung nahe, dass das konkrete Landesgesetz fehlerhaft ist, vermutlich aber nicht die gesetzgeberische Ermöglichung einer solchen Maßnahme an sich für verfassungswidrig erklärt werden dürfte. Ich kann mich da selbstverständlich irren. Das kommt in einer Demokratie vor und wäre nicht ungewöhnlich.

3) Es wäre ein Fehler, zu verkennen, dass technischer Fortschritt neue Herausforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit stellt. Der Rechtsstaat steht vor der Aufgabe, dabei Augenmaß zu zeigen, ohne blind zu werden. Für viel wichtiger als die Frage der eventuellen, beschränkten Ermöglichung von Online-Durchsuchungen halte ich übrigens die Frage, wie wir die bestehenden Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung auf eine Zeit übertragen, in der Internet-Telefonie und verschlüsselter Email-Verkehr zunehmen.

4) Es geht nicht darum, Freiheitsrechte für Sichterheitsinteressen zu opfern. Es geht darum, wie wir Freiheit und Sicherheit gleichermaßen gewährleisten können. Beides bedingt sich, beides ist zusammen zu sehen.

12.12.2007
Carola Siemers | Carola punkt Siemers at arcor punkt de

Sehr geehrter Herr Edathy,
die nachgewiesenen Notenmanipulationen am Nienburger Marion-Dönhoff-Gymnasium hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, ebenso die seltsamen Versuche der Landesschulbehörde, den Betrug zu vertuschen. Inzwischen hat nun das Kultusministerium sein Urteil über den mehrfach nachgewiesenen Betrug gefällt:
Herr Busemann bewilligt, dass Lehrer ihre "pädagogische Freiheit" jetzt ganz legitim missbrauchen können. Der Kultusminister setzt damit das Niedersächsische Schulgesetz außer Kraft!
Schriftliche Leistungen eines Schülers muss nun ein Lehrer kaum noch beachten. Er darf den mündlichen Part einer Note nach Belieben ausdehnen und kann darüber jeden Schüler aufs Extremste im Zeugnis abwerten!! So geschehen an einem Nienburger Gymnasium.
Die Benotungsvorgaben, die in den Fachkonferenzbeschlüssen festgelegt sind, werden damit völlig entwertet. Sie stellten bisher den einzigen Schutz dar, der Schülern bei der Notengebung als Basis über die Gewichtung von Mündlich zu Schriftlich zur Verfügung stand. Nun gibt es auch diese Grundlage für Schüler nicht mehr, genauso wie der § 50Abs.1 NSchG von Herrn Busemann ignoriert wird.
So kurz vor der Niedersächsischen Landtagswahl sollte dieses Thema doch einmal näher beleuchtet werden...
Weitere Infos unter:
www.focus.de/schule/community Schulrechts-Forum
Thema: Landesschulbehörde Niedersachsen unterstützt Betrug!
Mehr als Tausend mal angeklickt innerhalb weniger Tage!
Bitte unterstützen Sie die Schüler Niedersachsens!
Wir erwarten, dass das Schulgesetz Niedersachsens eingehalten wird!
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrte Frau Siemers, eine Zuständigkeit oder Mitzuständigkeit des Bundestages für Fragen der Schulpolitik ist (leider) nicht vorhanden. Wie ich Ihnen bereits vor Wochen angeraten habe, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich an meine Landtagskollegen wenden würden, etwa an die Nienburger SPD-Parlamentarierin Marie-Luise Hemme.

28.11.2007
Michael Dohrmann | m punkt dohrmannn at gmx punkt net

Sehr geehrter Herr Edathy,

ihre Stellungnahme zur Diätenerhöhung auf www.abgeordnetenwatch.de, auf der Sie in der Antwort auf Herrn Raach verweisen, habe ich gelesen.

Allerdings beantwortet sie nicht die Frage, die Herr Raach gestellt hat: Wie stehen Sie dazu, dass die Einkommenserhöhung für Abgeordnete in einem so deutlichen Gegensatz zur Einkommenskürzung der Bundesbeamten steht, obwohl doch beide Gruppen als (verdienstvolle) Staatsdiener vergleichbar sein sollten?

Auch mit dem Hinweis, dass Abgeordnete weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld beziehen, werden Sie einen Bundesbeamten wahrscheinlich wenig beeindrucken können. Schließlich wurden ihm diese Bezüge durch die - von Ihnen in Innenausschuss und Plenum mitbeschlossenen - Gesetzesänderungen vor nicht allzu langer Zeit gerade gestrichen (Urlaubsgeld) oder ganz erheblich gekürzt (Weihnachtsgeld.

Die Frage des Herrn Raach steht also noch im Raum und ich schließe mich ihr mit Interesse an.
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Der Hinweis auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, das von Bundestagsabgeordneten nicht bezogen wird, war insofern sinnvoll, als die monierte "Kürzung" von Beamtenbezügen auf  Veränderungen in diesem Bereich zurückzuführen ist. Die Bezüge der Beamten selbst wurden in den letzten Jahren erhöht (2003: 2,4%, 2004: 2%, 2005-2007: Einmalzahlungen von je 300 Euro). Die Länderbeamten erhalten 2008 eine Besoldungserhöhung von fast 3%, daran dürfte sich auch der Bund bei seinen Tarifabschlüssen orientieren.
Darum geht es im Kern bei der ersten Diätenanpassung seit dem Jahr 2003 aber gerade eben nicht, wie ich in meiner (bitte nochmals nachzulesenden) Stellungnahme auf www.abgeordnetenwatch.de umfänglich ausführe. Hier geht es um eine veränderte Eingruppierung, nicht um das Vornehmen oder Nachholen von nicht erfolgten regulären Erhöhungen. Ab dem Jahr 2009, wenn die Neueinstufung abgeschlossen ist - orientiert am Monatsgehalt eines kommunalen Bürgermeisters in Städten zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern - soll sich die Bezahlung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dann an den Tarifabschlüssen für den Beamtenbereich orientieren.

17.11.2007
Rainer Raach | rraach at web punkt de

Sehr geehrter Herr Edathy,
wie ich aus den Schaumburger Nachrichten entnommen habe, haben auch Sie der jüngsten Diätenerhöhung zugestimmt.
Ich habe Verständnis dafür nach 4 "Nullrunden". Allerdings reihen sich unsere Volksvertreter damit in die die Riege der Vertreter der Führungsetagen ein. Soll heißen die Führung bedient und der Rest geht leer aus.
Ich als Bundesbeamter musste in den letzten 10 Jahren Gehaltseinbußen von ca.12% hinnehmen. Sollte nicht hier gleiches Recht für alle gelten, egal ob Volksvertreter oder Staatsdiener?
Ich würde mich sehr freuen wenn das Beamtentum in Ihnen einen Fürsprecher für eine zeitgemäße Besoldungsanpassung finden würde.

mit freundlichen Grüßen
R.Raach
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrter Herr Raach, ich darf auf die Beantwortung einer Bürgeranfrage zum Thema Diätenanpassung auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de hinweisen: www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f78051.html#frage78051
Dort nehme ich ausführlich Stellung.
Ergänzend darf ich darauf aufmerksam machen, dass Abgeordnete weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld beziehen, und dass ich davon ausgehe, dass die anstehenden Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst höher ausfallen werden als in den vergangenen Jahren.

25.09.2007
Jahn | wolfgang punkt jahn at stbjahn punkt de

Sehr geehrter Herr Edathy,
ich bin "Schaumburger" und betreibe in Wunstorf eine mittelständische Steuerberatungskanzlei.

Gern würde ich mit meinem Team Mitte/Ende April 2008 den Deutsche Bundestag und den Plenarsaal besuchen.

Besteht Ihrerseits die Möglichkeit die entsprechenden Schritte hierfür in die Wege zu leiten?

Für Ihre Mühe danke ich im voraus.

Mit freundlichem Gruß

Jahn, Steuerberater
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrter Herr Jahn, selbstverständlich geht das. Bitte wenden Sie sich für die nähere Absprache direkt an mein Berliner Büro: Tel. 030-227 75754, Email: sebastian.edathy@bundestag.de - Ihre Ansprechpartnerin ist meine Berliner Sekretärin, Frau Reinke.