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15.08.2009
AGDA
| info at unsere-demokratie punkt info
Sehr geehrter Herr Edathy,
wünsche Ihnen ebenfalls viel Erfolg im Wahlkampf!
Freundliche Grüße,
B. Kramp
09.08.2009
Joachim Papenhausen
| jpapenhausen at web punkt de
Hallo Sebastian,
ich wünsche Dir viel Erfolg im Wahlkampf.
Joe
20.07.2009
Hans-Peter Böthig
| boethig at gmx punkt de
Sehr geehrter Herr Edathy,
jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
An diesen Grundgesetzartikel kann man Sie nicht oft genug erinnern.
Erst die Internetzensur und nun fordern Sie
Selbstzensur des Buchhandels.
Ich hoffe das Sie ab September eine andere Tätigkeit ausüben
MFG
H.-P. Böthig
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Zweierlei:
a) Ich verweise auf Antworten von mir auf www.abgeordnetenwatch.de zum Thema: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5810&cmd=650&id=5810&q=amazon#q
b) Ich verweise auf eine ddp-Meldung vom 21. Juli 2009, in der mir vom "Börsenverein des deutschen Buchhandels" prinzipiell zugestimmt wird:
Frankfurt/Main (ddp). Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels
sieht die von dem SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy geforderte
freiwillige Selbstkontrolle (FSK) des Buchhandels für schwer
umsetzbar. Eine freiwillige Selbstkontrolle in Form einer
händlerseitigen Prüfung von Buchinhalten sei problematisch, sagte der
Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang, am Dienstag auf
ddp-Anfrage in Frankfurt am Main. Edathy will die Verbreitung
rechtsextremistischer Bücher über das Internet erschweren.
Sprang sagte, Buchhandlungen könnten auf Kundenwunsch rund eine
Million lieferbarer Buchtitel in deutscher Sprache beschaffen. Eine
Prüfung von deren Inhalten durch den Buchhändler sei «schon aufgrund
der schieren Menge unmöglich». Zudem fehle dem Handel die Beurteilungskompetenz, zwischen Büchern, die vom Prinzip der freien Meinungsäußerung gedeckt seien, und volksverhetzenden Inhalten zu unterscheiden. Bei einer Verlagerung dieser Aufgabe von der Justiz
auf den Buchhandel bestehe auch die Gefahr, dass es zu einer Zensur
käme.
Der Börsenverein bot jedoch an, in enger Zusammenarbeit mit der
Justiz ein Frühreaktionssystem einzurichten, mit dem volksverhetzende
und NS-verherrlichende Bücher unmittelbar nach einer
Gerichtsentscheidung aus dem deutschen Buchhandel entfernt werden
könnten. Sprang betonte, der Börsenverein habe sich «immer energisch
gegen NS-verherrlichende und volksverhetzende Literatur eingesetzt».
Daher bringe er dem Vorstoß Edathys «grundsätzlich große Sympathie
entgegen».
Laut «Spiegel» tauchten in der Vergangenheit rechtsextremistische
Titel in den Angeboten von Internethändlern auf, die - oft über
Drittanbieter aus dem Ausland - problemlos bestellt werden konnten.
Bei einer Stichprobe Anfang Juli stellte das American Jewish
Committee (AJC) rund 60 antisemitische oder revisionistische Bücher
auf den deutschen Seiten von Amazon.de fest.
09.07.2009
Sherry
| keralaboy at web punkt de
Sehr geehrte Herr Edathy,
könnten sie bitte dagegen etwas unternehmen, da sie u.a. Vorsitzender der deutsch-südasiatischen Parlamentariergruppe des Bundestages, denke die Bundesfamilienministerin braucht bessere Berater in Sachen Indien:
Die Bundesfamilienministerin hat ein Radio-Interview zu ihren Internetsperren gegeben und unter anderem folgendes gesagt:
Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat. Da können sie nicht mehr löschen.
Die Ministerin übersieht hierbei, dass in Indien jede Art von Pornografie streng verboten ist und bestraft wird, also auch Kinderpornografie. Überdies braucht man nicht lange zu googeln um festzustellen, dass Indien sogar besonders harte Gesetze zur Internetregulierung hat.
Ich weiß nicht, wer die Ministerin berät und sie mit Fakten versorgt. Es müssen Menschen sein, die noch nicht mitbekommen haben, dass Volksverdummung heute jedenfalls nicht mehr ohne Widerspruch bleibt.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/09/die-inder-und-die-kinder/
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sie haben Recht! Die Republik Indien ist überaus strikt, was die Bekämpfung von Kinderpornografie betrifft. Frau von der Leyen ist schlecht informiert, was bei einem Mitglied des Bundeskabinetts besonders problematisch ist. Mir ist nicht bekannt, dass Internet-Server in Indien bezüglich der Verbreitung von Kinderpornografie auffällig sind. Ich habe ihr in dieser Sache mit der Bitte um Stellungnahme geschrieben.
22.06.2009
Michael
| e147516 at bsnow punkt net
Guten Abend Herr Edathy,
leider musste ich grade lesen, dass Sie FÜR die absolut undurchdachten Netzsperren in Bezug auf Kinderpornographie gestimmt haben. Warum?
Ich denke ich muss nicht erläutern das diese Sperren keinem der misshandelten Kinder helfen werden.
Es gibt genug Beispiele, wie man die Server, auf denen sich dieses abscheuliche Material befindet schnell und effektiv vom Netz nehmen kann.
Sperren hilft wirklich niemandem weiter.
Gruß
Michael
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Mit der neuen gesetzlichen
Regelung wird nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
im Internet bekämpft, sondern zugleich werden Internetnutzer geschützt,
rechtsstaatliche Grundsätze gesichert und ein transparentes Verfahren
ermöglicht.
Das Gesetz kodifiziert den Grundsatz `Löschen vor Sperren`. Danach
kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen
Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung
der Verbreitung der kinderpornographischen Inhalte durch Maßnahmen
gegenüber den Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener
Zeit Erfolg versprechend ist.
Eine Aufnahme eines Angebotes in die Sperrliste und die Veranlassung
von Maßnahmen durch den Internet-Zugangsvermittler ist nur dann
erforderlich und damit verhältnismäßig, wenn dessen Verbreitung auf
anderem Weg nicht verhindert werden kann. Gegen Daten, die in
Deutschland gespeichert werden, können Behörden direkt Maßnahmen
ergreifen. Vor Aufnahme eines in Deutschland ansässigen Angebotes in
die Sperrliste haben die zuständigen Behörden daher die geeigneten
Maßnahmen gegen den Inhalt zu ergreifen. In der Regel wird dies auch zu
einer wesentlich effizienteren Verhinderung der Verbreitung führen.
Letztlich werden Angebote, die auf die Sperrliste gelangen, in der
Regel solche aus Drittländern außerhalb der EU sein, gegen die deutsche
bzw. andere europäische Behörden nicht vorgehen können. Hier ist die Verhinderung des Zugangs
durch Access-Blocking oftmals die einzige Möglichkeit, die Verbreitung
in Deutschland über das Internet wirksam zu erschweren. Aber auch hier
sind unmittelbare Maßnahmen keineswegs vollkommen ausgeschlossen.
Diensteanbieter in solchen Drittländern, die ihr Angebot mit einer
zuverlässigen Anbieterkennzeichnung versehen haben, können auch vor
Aufnahme in die Sperrliste kontaktiert und auf die in Deutschland
verbotenen Inhalte hingewiesen werde sowie darauf, dass sie in eine
Sperrliste aufgenommen werden, falls sie diese Inhalte nicht umgehend
entfernen. Eine solche Maßnahme kann durchaus im Sinne von Satz 1 (`Die
Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die
auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in
angemessener Zeit erfolgversprechend sind`) Erfolg versprechen, wenn
aus dem Angebot ersichtlich wird, dass der betroffene Diensteanbieter
nicht vorrangig Kinderpornographie verbreiten will, sondern
grundsätzlich andere Ziele verfolgt - etwa weil ein als
kinderpornographisch eingestufter Inhalt "nur" als Teil anderer legaler
Inhalte erscheint.
Mit dem nun
beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich
überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion
ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der
Unionsfraktion durchsetzen konnte. Damit wurden auch die wesentlichen
Kritikpunkte, die sich aus der öffentlichen Anhörung und der
Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
07.06.2009
Sebastian Gums
| sebastian-gums at gmx punkt net
Sehr geehrter Herr Edathy!
Als politisch interessierter Mensch wissen Sie wahrscheinlich mindestens ebenso gut wie ich, was in Sri Lanka passiert. Ich bitte Sie hiermit als Mensch und fordere Sie als Menschen mit politischer Verantwortung auf, alles Ihnen mögliche zu tun, darauf hinzuwirken, dass 1. die Tamilen in Sri Lanka nicht weiter Opfer rassistischer Verfolgung sind und 2. die Verbrechen der Regierung Sri Lankas während und nach dem Krieg von internationalen Gremien untersucht und ggf. sanktioniert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Gums
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrter Herr Gums, als Vorsitzender der deutsch-südasiatischen Parlamentariergruppe des Bundestages bin ich mit der Materie befasst. U.a. habe ich mit dem Botschafter Sri Lankas und dem dortigen Vertreter der Ebert-Stiftung gesprochen. Selbstverständlich müssen etwaige Menschenrechtsverletzungen, für die es ernste Hinweise gibt, aufgearbeitet werden. Hier ist insbesondere die UNO gefordert.
26.05.2009
Luisa
| Dulli punkt 93 at web punkt de
Lieber Herr Edathy,
ich wollte sie einmal fragen, was sie im Innenausschuss eigentlich so machen? Und ob sie diese Kommentare im Gästebuch wirklich selber schreiben?!
Liebe Grüße Luisa.
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Was ich "im Innenausschuss eigentlich so mache(n)", können Sie zum Teil auf dieser Seite nachlesen. Sie finden dazu auch in den überregionalen Medien etliche Hinweise. Zudem kann ich Ihnen empfehlen, auf www.google.de bei der "News-Suche" meinen Namen einzugeben. Darüber hinaus darf ich auf folgenden Link hinweisen: www.bundestag.de/ausschuesse/a04/index.html
Und, ja, die Kommentare in diesem Gästebuch schreibe ich selbst.
24.05.2009
Jan Wackenhuth
| Teddychen81 at web punkt de
Sehr geehrter Herr Edathy,
mit einiger Verwunderung habe ich Ihren Kommentar zur Bundespräsidentenwahl zur Kenntnis genommen. Es ist sicher richtig, dass der organisatorische Ablauf derselben nicht ideal geplant war. Insoweit als Sie nunmehr jedoch eine Rüge für den Bundestagspräsidenten und "in jedem Fall ein Nachspiel im Ältestenrat" in Aussicht stellen, frage ich mich, ob dies hinsichtlich weitaus schwerwiegenderer u.a. wirtschaftspolitischer Herausforderungen, die richtige Schwerpunktsetzung ist.
Als bezüglich der Bundestagswahl noch unentschiedener Wechselwähler, wäre es mir lieber, Sie als Abgeordneter würden sich mit weitaus drängenderen Sachfragen auseinandersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wackenhuth
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sie können davon ausgehen, dass ich mich auch "mit weitaus drängenderen Sachfragen auseinandersetze(n)". Das schließt aber nicht aus, berechtigte Kritik an einem inakzeptablen Vorgang zu üben. Und wir sprechen hier über die Wahl zum höchsten Staatsamt in Deutschland.
Zum Ablauf der Dinge: 1) Das Ergebnis der Auszählung für die Wahl des Bundespräsidenten steht fest. 2) Es wird aber nicht die Bundesversammlung informiert, sondern offenkundig zunächst der Bundespräsident. 3) Der Bundespräsident befindet sich aus mir nicht erklärbaren Gründen nicht im Reichstagsgebäude, sondern in seinem Amtssitz. 4) Der Bundestagspräsident steht vor dem Reichstagsgebäude und wartet auf den Bundespräsidenten. 5) Der Bundestagspräsident geht in den Plenarsaal und behauptet, er könne das Ergebnis erst jetzt verkünden, weil so lange ausgezählt werden musste.
Ich habe das als stil- und würdeloses Verhalten bezeichnet. Genau das ist es. Eine Petitesse ist das gewiss nicht.
15.05.2009
Bärbel Kuhlmann
| Babs57 at gmx punkt de
Hi Herr Edathy!!
Ich habe ein interessantes Gespräch mit einem guten
Freund gehabt, er ist bereits 89!!
Dieser wollte von mir wissen, ob Sie verheiratet
sind....
Ob Sie mir bitte diese Frage beantworten können???
Lb. Dank und frdl. Grueße aus Rinteln
Ihre
Bärbel Kuhlmann
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Das ist ja mal eine einfach zu beantwortende Frage: Ich bin nicht verheiratet.
13.05.2009
woitaschek,claudia
| claudia835 at freenet punkt de
Sehr geehrter Herr Edathy,
Wir, so,sind keine Antwort wert? Oder?
Möchte Sie ja nicht ärgern,aber das war wichtig.
Wir sind ja schon verängstigt.
Mit freundlichen Grüßen
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrte Frau Woitaschek,
Ihr Schreiben, auf das Sie sich beziehen, habe ich erhalten und vor wenigen Tagen gelesen. Ein Antwortbrief ist in Vorbereitung. Ich bekomme pro Woche über 100 Zuschriften, deshalb ist eine Beantwortung von Eingaben meist nicht innerhalb weniger Tage möglich.