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15.03.2009
Stefan Imberi
| imberi at carl-dick punkt de
Guten Tag,
Ihrem Einwand gegen die unangemeldeten Kontrollen, ob Waffen ordnungsgemäß
verschlossen sind, kann ich nicht nachvollziehen. Es geht hier um die
Sicherheit der Bevölkerung. In vielen Bereichen gibt es Gesetzte, deren
Einhaltung unangemeldet kontrolliert werden (Wirtschaftskontrolldienst,
Eichamt, Gesundheitsamt und viele mehr). Es ist schade, so etwas
parteipolitisch zu sehen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Imberi
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrter Herr Imberi, es geht nicht um Parteipolitik, sondern um Folgendes:
Das deutsche Waffenrecht ist in den vergangenen Jahren, insbesondere als Reaktion
auf den Amoklauf in Erfurt im Jahre 2002, wiederholt verschärft worden und
gehört zu den strengsten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es ist
darauf angelegt, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in
unserem Land zu garantieren, die Präsenz von (Anscheins-)Waffen in unserer
Gesellschaft zu minimieren, die Erlangung von Waffenbesitzkarten an hohe
Voraussetzungen zu knüpfen und Waffenhaltern strikte Bestimmungen für die
sachgerechte und sichere Lagerung ihrer Waffen aufzuerlegen. Im Zusammenhang
mit dem Amok-Lauf des 17-jährigen Tim Kretschmer ist hervorzuheben, dass in der
Tat ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen der verschlossenen Aufbewahrung
von Waffen und Munition (letztere müssen zudem in der Regel getrennt aufbewahrt
werden) durch den Vater vorlag und wir es nicht mit einer Rechtslücke zu tun
haben.
Unangekündigte Überprüfungen der Wohnräume von Waffenhaltern, wie sie jüngst
vorgeschlagen wurden, stehen nicht mit Artikel 13 des Grundgesetzes
(Unverletzlichkeit der Wohnung) in Einklang. Etwas anderes sind Überprüfungen
z.B. von Waffenhändlern in ihren Geschäftsräumen oder von Schützenvereinen in
ihren Vereinsheimen. Das Grundgesetz legt fest, dass nur "dringende
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" zur Betretung von
Wohnräumen gegen den Willen des Bewohners berechtigen. Diese Formulierung des
Grundgesetzes findet sich entsprechend wortgleich im Waffenrecht. D.h. es
müssen begründete Zweifel an der sicheren Verwahrung einer Waffe bestehen.
Anlass- und grundlose Kontrollen stehen in einem Widerspruch zum Grundgesetz.
Unsere Verfassung nun deshalb zu ändern, hielte ich für unverhältnismäßig. Wir
sollten mit dem Grundgesetz behutsam umgehen. Wenn das Parteipolitik und nicht
demokratischer Konsens wäre, wäre es schlecht um die Republik bestellt.
12.03.2009
Günther Andrae
| guenther punkt andrae at web punkt de
Sehr "geehrter" Herr Edathy,
wenn ich in dere Presse Ihre Statements zum Waffenrecht lese ("Wir sind auf der Höhe der Zeit") kommt mir heute morgen der Kaffee hoch. Können sie mir plausibel erklären, wieso ein einzelner Privatmann 15 oder 16 Waffen besitzen muß oder darf, und die noch zu Hause aufbewahren darf ? Wollte der Mann Krieg führen ? Niemand will den Sportschützen ihren Sport verbieten, aber erklären Sie den Eltern der Opfer von Winnenden doch mal, wieso es in Deutschland nicht möglich ist gestzlich festzulegen, dass Sportschützen ihre Waffen nebst Munition in der jeweiligen Schützenanlage in gesicherten Räumen, d.h unter Verschluss aufbewahren müssen ? Wo ist da das Problem ? Selbstverständlich würde auch dies solche Taten nicht völlig verhindern können (Schwarzmarkt), aber die Waffenbeschaffung und damit solche Taten würde es allemal erschweren. Gruß Günther Andrae
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Sehr geehrter Herr Andrae,
die Erschütterung in Deutschland über den Amoklauf in Baden-Württemberg ist groß.
Schnell wurde die Frage gestellt, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt. Zur Zeit ist es fast so, dass man sich rechtfertigen muss, wenn man keine Forderung nach Gesetzesänderungen stellt.
Fakt ist: Grundlage dessen, was in Winnenden geschah, war keine Gesetzeslücke, sondern ein Verstoß gegen das Waffenrecht, nämlich die Aufbewahrungsbestimmungen für Waffen, die 2002 nach dem Amoklauf von Erfurt in ihrer heutigen, strikten Form vom Bundestag beschlossen wurden.
Das Problem waren nicht die Waffen im Schrank des Vaters des Täters, sondern war eine nicht verschlossene Pistole.
Ich tue mich ein wenig schwer damit, warum man Gesetzesverstöße mit Gesetzesänderungen beantworten sollte, zumal wir bei Straftaten, die mit legalen Waffen begangen werden, ausgesprochen niedrige Zahlen haben.
Zudem halte ich den Vorschlag einer Aufbewahrung von Gewehren in den Vereinshäusern der Schützenvereine für nicht durchdacht. Diese Vereinshäuser befinden sich aus Lärmschutzgründen in der Regel ausserhalb geschlossener Ortschaften. Schützenvereine haben zudem fast nie hauptamtliches Personal. Man würde also Waffen an einem entlegenen, öffentlich bekannten und nicht durchgängig überwachten Ort konzentrieren - dass das ein Sicherheitsgewinn sein soll, erschliesst sich mir nicht.
Ich gehe zudem davon aus, dass ein Mensch, der fest entschlossen ist, möglichst viele andere Menschen zu töten, immer einen Weg finden wird, sein Ziel zu erreichen. Den Eindruck zu erwecken, man könne ein solches Risiko ausschliessen, hielte ich für unredlich.
28.02.2009
Jan-Philipp Beck
| jan-philipp punkt beck at gmx punkt de
Lieber Sebastian,
noch einmal herzlichen Glückwunsch zu dem klasse Ergebnis Deiner Nominierung.
Es ist gut zu wissen, dass eine kompetente Person unseren Wahlkreis vertritt. Auch für den Wahlkampf alles Gute!
Wir Jusos werden dich mit allen Kräften unterstützen.
Viele Grüße
von Jan-Philipp Beck,
Vorsitzender Jusos Schaumburg
27.01.2009
Jacob Thiessen
| jacob at trfr punkt de
Vielleicht versuchen sie mal ihr video auf youtube hochzuladen und dan zu verlinken. bringt ihnen nämlich nichts wenn mann erst mal einen neuen Player runterladen muss um ihre Biographie zu sehen.
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Vielen Dank für Ihre Anregung zur Gestaltung
meiner Website. Derzeit wird an einer neuen Version meiner Homepage
gearbeitet, in der auch Videos im Flash-Format eingebunden werden sollen. Diese
können Sie dann – eine entsprechend schnelle Internetverbindung vorausgesetzt –
problemlos ansehen. Die neue Website soll in den kommenden Wochen „online“
gehen.
22.01.2009
Dieter Hartmann
| hart6 at web punkt de
Hallo Sebastian, ist die SPD jetzt
von allen guten Geistern verlassen? Erst stimmt die SPD einem Gesetz zu, in dem
die Förderung der Schulkinder von Hartz IV-Empfängern nach der 10. Klasse
ausläuft. Deren Kinder sollen wohl kein Gymnasium besuchen........ So etwas
hätte die SPD in früheren Jahren nie!!!! mitbeschlossen. Kein Wunder dass die
Umfragen sagen, die SPD mache keine Politik mehr für den kleinen Mann! Und nun
kommt die famose Fr. Zypries auf die Idee, Gerichtsdeals offiziell zuzulassen.
Hör Dich doch mal um, wie Ihr damit das Rechtsgefühl jedes normalen Bürgers
verletzt. Das ist, auch wenn anderes behauptet wird, doch wieder nur ein
Freibrief für Großverdiener. In diesem Zusammenhang empfehle ich Dir die
Lekütere des heutigen Kommentar in der SN mit dem Titel: Auf dem Basaar. Ich
hoffe sehr, dass dies nicht Gesetz wird! LG, Dieter Hartmann
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:
Lieber Dieter Hartmann, vielen Dank für Deinen Eintrag in meinem Gästebuch.
Was die Förderung der Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen
Haushalten betrifft: Die SPD ist für eine Unterstützung bis zum Schulabschluss,
das schliesst das Abitur ein. Die Union hat aber als Gegenleistung für die
Unterstützung der Kinder nach der zehnten Klasse erhebliche Vergünstigungen für
Familien, die Privatschulen besuchen, verlangt, die in der Summe die Ausgaben
für Schüler/innen aus leistungsbeziehenden Haushalten überstiegen hätten.
Zu Deiner Kritik an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Sie hat vorgeschlagen, Prozessabsprachen (die es gibt) durch eine gesetzliche Grundlage zu regeln und zu begrenzen. Das
Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 21. Januar 2009
gebilligt. Jetzt berät der Bundestag über das Vorhaben. Realität ist, dass es
seit über 20 Jahren Absprachen in Strafprozessen gibt. Der Bundesgerichtshof
hat diese Tatsache in mehreren Entscheidungen behandelt und entsprechende
Maßgaben entwickelt, die jetzt in ein Gesetz gegossen werden sollen. Der
Gesetzentwurf soll nun durch Schaffung von mehr Transparenz (Absprachen sollen
zukünftig in der Hauptverhandlung getroffen werden) und klaren Maßgaben für
Absprachen eine gängige Praxis reglementieren und die Arbeit der Justiz
effizienter gestalten. Voraussetzung für einen sogenannten Deal soll sein, dass
der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt und die abgesprochene Strafe vom Gericht
als „schuldangemessen“ angesehen werden. Auch die Rechtsmittel bleiben
unberührt. Im Wesentlichen wird so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
gesetzlich festgeschrieben. Absprachen im Strafprozess gibt es entgegen einem
weit verbreiteten Vorurteil keineswegs nur für Reiche und Mächtige. Prozesse
gegen letztgenannte Personengruppen werden jedoch häufiger von der
Boulevardpresse aufgegriffen und entsprechend breiter wahrgenommen: Absprachen
gibt es jedoch ebenso häufig bei vielen anderen Prozessen insbesondere bei den
Delikten der Drogenkriminalität und bei vielen Delikten der
Alltagskriminalität. Letztendlich ist die Frage: Sollen Vereinbarungen verboten
werden - oder sollen sie transparent gestaltet werden. Ich finde Letzteres
nicht abwegig.
22.01.2009
Gesa und jacqueline
| Gesa_Penkert at web punkt de
Hallo Herr Edathy, die Seite ist sehr interessant. Wir freuen uns schon auf den Besuch von Ihnen.
22.01.2009
Jennifer und Laura
| go2jenny at web punkt de
Hallo ! Wir freuen uns schon, wenn Sie in unsere Klasse kommen, wir bereiten uns schon vor. Und Plakate machen wir gerade auch. :) Wir hoffen, es geht Ihnen gut. Mit freundlichen Grüßen Laura und Jennifer
7R2
08.12.2008
wolfgang teschner
| wtr at teschner punkt org
Hallo,
ich hoffe, dass Sie in Sachen Datenschutz/Datenhandel vorankommen. Immerhin scheint Kollege Schäuble in dieselbe Richtung zu zielen. Das Mindeste ist, dass die Datenhändler ihre Quellen offenlegen müssen.
03.12.2008
W. Münch
| wolfgangmuench at freenet punkt de
Sehr geehrter Herr Edathy - ich zitiere:
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, sagte der «Frankfurter Rundschau», wer meine, diesen Satz ins Grundgesetz schreiben zu müssen, wolle «eine Gefährdung der deutschen Sprache herbeireden, die es gar nicht gibt».
Wenn Sie morgens im gleichen Zug zur Arbeit fahren würden wie ich und ebenso in der gleichen Behörde Ihre Tätigkeit ausüben würden, wären Sie wahrscheinlich anderer Meinung.
W. Münch
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Kommentar von Sebastian Edathy, MdB:Sehr geehrter Herr Münch, das, was Sie schildern, würde sich durch "Deutsch im Grundgesetz" nicht ändern. Wir brauchen stattdessen mehr Deutschunterricht in den Schulen und eine bessere Ausstattung der deutschen Sprachkurse für Zuwanderer!
17.11.2008
Johannes Bode
| info at unified-networks punkt org
Hallo Herr Edathy,
ich freue mich auf ihren Besuch im Wilhelm-Busch-Gymnasium am 18.11.2008.
Ich hoffe, ich und meine MitschülerInnen können mit Ihnen eine spannende Diskussion führen:-)
Gruß,
Johannes Bode