26.11.2010
Artikel "Mitteldeutsche Zeitung" vom 26.11.2010
JUSTIZ Deutschland soll Fernsehübertragungen von Gerichtsprozessen erlauben. Das fordert der Präsident des Verfassungsgerichtes. Die Reaktionen sind geteilt.
VON CHRISTIAN RATH, THOMAS KRÖTER
UND STEFANIE SCHMIDT
KARLSRUHE/BERLIN/MZ - Eine Übertragung von Gerichtsverfahren im Fernsehen hat Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vorgeschlagen. "Wenn man nicht will, dass Filme über US-Geschworenenprozesse und Nachmittags-Gerichtsshows das Bild der Bevölkerung über die deutsche Justiz prägen, dann muss man Bilder aus dem Gerichtsalltag zulassen." Der Macht der Bilder aus fiktiven Prozessen könne die Justiz nur mit Bildern aus echten deutschen Gerichtsprozessen entgegentreten, sagte Voßkuhle bei der Verabschiedung des ARD-Rechtskorrespondenten Karl-Dieter Möller.
Bisher sind Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen in Deutschland verboten. Zwar sind Verhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt Zuschauer dürfen jeden Prozess besuchen, der sie interessiert. Auch Journalisten haben freien Zutritt und dürfen anschließend über das Gesehene berichten. Ausgeschlossen sind laut Gerichtsverfassungsgesetz aber Ton- und Filmaufnahmen von Gerichtsverfahren. Nur bis zum Prozessbeginn und in den Verhandlungspausen sind Kameras zugelassen.
Der Nachrichtensender n-tv sah im Verbot eines Gerichtsfernsehens eine unverhältnismäßige Einschränkung der Pressefreiheit und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Jahr 2000 lehnte Karlsruhe die Klage jedoch mit fünf zu drei Richterstimmen ab. "Prozesse finden in der Öffentlichkeit statt, aber nicht für die Öffentlichkeit", betonten die Richter. Gefilmte Gerichtsreportagen könnten die Persönlichkeitsrechte von Zeugen und Angeklagten verletzen, Das Fernsehen würde zum öffentlichen "Pranger", so wurde befürchtet, die Resozialisierung von Straftätern sei erschwert. "Aber das Gericht hat damals eine Änderung der Gesetzeslage nicht verboten", argumentierte jetzt Voßkuhle und forderte damit indirekt den Bundestag zur Prüfung seines Vorschlags auf.
Der Vorschlag löste gemischte Reaktionen aus. "Strafprozesse sind für das Fernsehen nicht geeignet", sagte SWR-Intendant Peter Boudgoust, der derzeit auch ARD-Vorsitzender ist. "Dann wären heikle Zeugenaussagen noch jahrelang bei Youtube zu sehen." Sinnvoll könnte aber die Übertragung von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts sein. Etwas weiter geht Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof. Sie befürworte auch die Übertragung von Strafverfahren - allerdings nur in der Revisionsinstanz, "wenn es um Rechtsfragen geht und nicht mehr um die Glaubwürdigkeit von Zeugen". Verfassungsrichter Michael Eichberger bezweifelt generell, "ob die Fernsehöffentlichkeit der Wahrheitsfindung dient". Er befürchtet, dass dann manche Anwälte und Richter vor allem auf ihre öffentliche Wirkung achten könnten.
Auch viele Politiker betrachten die Idee Voßkuhles mit Skepsis. Als "Schnellschuss" kritisiert etwa SPD-Rechtspolitiker Sebastian Edathy gegenüber der MZ die Initiative, Kameras zuzulassen. "Für Strafprozesse halte ich das für absolut ausgeschlossen, intime Belange von Personen dürfen keinem Millionenpublikum zur Verfügung gestellt werden." Man müsse genau "zwischen Transparenz und Voyeurismus unterscheiden". Edathy kann sich eine TV-Übertragung nur vorstellen, "wenn es sich um herausragende Prozesse ohne Beteiligung von Persönlichkeitsrechten handelt", etwa wenn das Bundesverfassungsgericht über Bundeswehr-Befugnisse im Inland verhandele.
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